Liebe Eltern,
viele Regelungen im privaten wie öffentlichen Leben richten sich derzeit nach der 7-Tage-Inzidenz. Wird ein maßgeblicher Schwellenwert (50/100/150/200) an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, so treten nach einem “Übergangstag” weitergehende Beschränkungen in Kraft.
Bei fallenden Inzidenzen muss der maßgebliche Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden. Dann sind nach einem “Übergangstag” Öffnungsschritte möglich.
Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Main-Spessart in den vergangenen fünf Tagen finden Sie auf der Seite
https://www.main-spessart.de/aktuelles/corona/52645.Aktuelle-Corona-Situation-im-Landkreis.html
Die aktuelle Regelung gemäß dem Amtsblatt Nr. 20 vom 23.04.2021 ist damit solange gültig, bis der Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird (Öffnungsschritte am übernächsten Tag) bzw. bis der Schwellenwert an drei aufeinaderfolgenden Tagen überschritten wird (weitere Beschränkungen).
Danach gelten im Landkreis MSP die Regelungen der 12. BaylfSMV, die an ein Überschreiten des Schwellenwertes von 100 anknüpfen. Weitere Bekanntmachungen richten sich nach § 3 der 12. BaylfSMV.
In beiden Fällen werden wir durch einer neuen Mitteilung im Amtsblatt informiert (dies kann auch kein Freitag sein!) und geben diese Meldungen dann an Sie weiter.
Ihr Kindergartenteam