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Liebe Eltern,

 

wir haben vom Staatsministerium folgende Info erhalten:

 

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird grundsätzlich untersagt. Es wird eine Notbetreuung angeboten.

 

Folgende Personengruppen sollen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

 

*Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,

 

*Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,

 

*Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach §§27 ff. SGB VIII haben,

 

*Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

 

 

Das Staatsministerium appelliert an die Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung in häuslichem Umfeld nicht sichergestellt werden kann.

 

Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, füllen Sie bitte das Formular: „Bestätigung Notbetreuung“

 

(siehe Seite des bayerischen Staatsministeriums "Kindertagesbetreuung") aus (vom 16. – 23.12.20 und vom 7.-8.01.21)

 

und bringen es zur Notbetreuung mit.

 

Um den Kindern den bekannten, strukturierten Tagesablauf und damit „etwas Alltag“ bieten zu können, bitten wir Sie, sich an die gewohnten Bring- und Abholzeiten zu halten.

 

Ihr Kindergartenteam

 

  • Weihnachtsfeiern

    Wir erwarten das Christkind nach dem 11. Januar.

    Über den genauen Termin informieren wir Sie im neuen Jahr.

  • Spielzeugtag

    Der Spielzeugtag: „Mein schönstes Weihnachtsgeschenk“

    wird verschoben.

    Der neue Termin wird 2021 bekannt gegeben.

  • Hören, lauschen, lernen

    Besondere Aktionen/Aktivitäten finden in der Notbetreuung nicht statt.

    Das Programm: Hören, lauschen, lernen dauert ca. 20 Wochen und wird entsprechend der Ausfallzeiten einfach

    verlängert.

 

Unsere Termine
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Einblicke
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